ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Autoaufbereitung Schames e.U.
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Fahrzeugaufbereitungs-, Fahrzeugpflege-, Reinigungs-, Polier-, Versiegelungs- und damit zusammenhängende Dienstleistungen zwischen Autoaufbereitung Schames e.U.
Inhaber: Tobias Schamesberger
Pramerstraße 12 4753 Taiskirchen im Innkreis Österreich
E-Mail: autoaufbereitung@schames.at
Telefon: +43 660 5539349
Website: www.schames.at
– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt – und seinen Kunden.
1.2. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Verbraucher oder Unternehmer gelten, wird ausdrücklich darauf hingewiesen.
1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn deren Geltung vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
2. Vertragsabschluss und Terminvereinbarung
2.1. Termin- und Leistungsanfragen können insbesondere telefonisch oder per E-Mail und mit Whatsapp, Instagram, Facebook erfolgen.
2.2. Eine Anfrage des Kunden stellt noch keine verbindliche Annahme durch den Auftragnehmer dar. Der Vertrag kommt zustande, sobald ein Termin und die wesentlichen Leistungen bzw. der Auftrag vom Auftragnehmer bestätigt bzw. zwischen den Parteien verbindlich vereinbart wurden.
2.3. Kostenschätzungen, Preisangaben und Angaben zur benötigten Arbeitszeit beruhen auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen sowie auf dem erkennbaren bzw. beschriebenen Fahrzeugzustand.
2.4. Stellt sich bei Arbeitsbeginn oder während der Durchführung heraus, dass das Fahrzeug wesentlich stärker verschmutzt ist oder einen erheblich höheren Arbeitsaufwand erfordert als bei der Terminvereinbarung erkennbar oder vom Kunden angegeben, wird der Kunde nach Möglichkeit vor Durchführung wesentlicher Zusatzarbeiten informiert. Zusätzliche Leistungen bzw. erheblicher Mehraufwand können gesondert verrechnet werden.
3. Leistungsumfang
3.1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.
3.2. Zum Leistungsangebot können insbesondere gehören: * Fahrzeug-Innenreinigung und Innenraumaufbereitung, * Polster- und Teppichreinigung, * Lederreinigung und Lederpflege, * Kunststoffpflege, * Geruchsbehandlung, * Außenreinigung, * Lackreinigung und Lackaufbereitung, * Maschinenpolitur, * Lackversiegelungen, * Keramikversiegelungen, * Felgenreinigung und Felgenpflege, * Glasreinigung und Glasversiegelung sowie * sonstige vereinbarte Fahrzeugpflege- und Aufbereitungsleistungen.
3.3. Ein bestimmtes optisches Ergebnis ist nur geschuldet, soweit dieses ausdrücklich vereinbart wurde. Das tatsächlich erreichbare Ergebnis hängt insbesondere von Alter, Zustand, Material, Vorbehandlungen, Verschleiß, Beschädigungen und Verschmutzungsgrad des Fahrzeugs ab.
3.4. Insbesondere bei tiefen Kratzern, Steinschlägen, Lackschäden, eingebrannten Verschmutzungen, Verfärbungen, Materialalterung, Gerüchen oder tief eingedrungenen Verschmutzungen kann eine vollständige Beseitigung nicht in jedem Fall gewährleistet werden.
4. Mobile Fahrzeugaufbereitung
4.1. Die Leistungen werden überwiegend mobil am vom Kunden vereinbarten Standort durchgeführt.
4.2. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass am vereinbarten Standort ausreichend Platz sowie eine rechtlich zulässige und gefahrlose Durchführung der Arbeiten möglich ist.
4.3. Soweit für die vereinbarte Leistung erforderlich, stellt der Kunde einen geeigneten Stromanschluss in zumutbarer Entfernung zur Verfügung. Der Stromanschluss muss technisch einwandfrei, ausreichend abgesichert und für die verwendeten Geräte geeignet sein.
4.4. Kann die Arbeit aufgrund fehlender oder ungeeigneter Voraussetzungen am vereinbarten Standort nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, kann ein anderer geeigneter Standort vereinbart werden.
5. Außenwäsche und SB-Waschanlage
5.1. Soweit für die Fahrzeugaufbereitung eine Außenwäsche erforderlich ist und diese nicht am Standort des Kunden durchgeführt werden kann oder darf, kann die Außenwäsche in einer geeigneten, möglichst nahegelegenen SB-Waschanlage durchgeführt werden.
5.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Fahrzeug hierfür – sofern erforderlich – durch den Auftragnehmer oder dessen Mitarbeiter zur Waschanlage und anschließend wieder zum vereinbarten Aufbereitungsort gefahren wird.
5.3. Der Kunde stellt hierfür einen fahrbereiten und verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs sowie die erforderlichen Fahrzeugschlüssel sicher.
5.4. Kosten für die Nutzung einer SB-Waschanlage können, sofern nicht bereits im vereinbarten Leistungspreis enthalten, zusätzlich verrechnet werden. Der Kunde wird darüber nach Möglichkeit im Zuge der Angebots- bzw. Terminvereinbarung informiert.
6. Pflichten des Kunden
6.1. Der Kunde hat dem Auftragnehmer alle für die Durchführung relevanten Besonderheiten des Fahrzeugs vor Arbeitsbeginn mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere: * bekannte Vorschäden, * nachlackierte oder frisch lackierte Fahrzeugteile, * Lackreparaturen, * Folierungen und nachträglich angebrachte Beschichtungen, * beschädigte oder lose Innenraumteile, * defekte Schalter oder Bedienelemente, * beschädigte Leder-, Kunststoff- oder Stoffoberflächen, * nachgerüstete Elektronik, * undichte Stellen, * empfindliche Sondermaterialien sowie * sonstige Umstände, bei denen eine normale Reinigung oder Aufbereitung Schäden verursachen könnte.
6.2. Persönliche Gegenstände und Wertgegenstände sind vor Beginn der Arbeiten aus dem Fahrzeug zu entfernen.
6.3. Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Verwahrungspflicht. Gesetzlich zwingende Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
6.4. Kindersitze, größere persönliche Gegenstände, umfangreiches Ladegut oder ähnliche Gegenstände sind vom Kunden grundsätzlich vor dem Termin zu entfernen, sofern deren Entfernung nicht Teil der vereinbarten Leistung ist.
7. Fahrzeugzustand und Dokumentation
7.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Zustand des Fahrzeugs vor, während und nach der Aufbereitung durch Fotos zu dokumentieren, soweit dies insbesondere zur Dokumentation von Vorschäden, des Fahrzeugzustands, der durchgeführten Arbeiten oder zur Beweissicherung erforderlich ist.
7.2. Eine Verwendung solcher Aufnahmen zu Werbe- oder Marketingzwecken erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende rechtliche Grundlage bzw. erforderliche Einwilligung vorliegt.
7.3. Bereits vorhandene Schäden und gewöhnliche alters- oder nutzungsbedingte Abnutzungserscheinungen stellen keine vom Auftragnehmer verursachten Schäden dar.
8. Empfindliche, vorgeschädigte und ältere Materialien
8.1. Bei älteren, stark beanspruchten, vorgeschädigten, nachlackierten, reparierten oder anderweitig veränderten Oberflächen besteht trotz fachgerechter Arbeitsweise ein erhöhtes Risiko, dass bereits vorhandene Schwachstellen sichtbar werden oder sich verschlechtern.
8.2. Dies kann beispielsweise bei abblätterndem Lack, beschädigtem Klarlack, spröden Kunststoffen, beschädigten Lederoberflächen, losen Beschichtungen, schlecht haftenden Folierungen oder bereits gelösten Verklebungen auftreten.
8.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf bereits vorhandene Materialschäden, Materialermüdung, mangelhafte Vorarbeiten Dritter oder nicht erkennbare Vorschäden zurückzuführen sind. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
9. Preise und Anfahrtskosten
9.1. Es gelten die individuell vereinbarten bzw. im jeweiligen Angebot genannten Preise.
9.2. Eine Anfahrt innerhalb eines Radius von 15 Kilometern vom Unternehmensstandort in 4753 Taiskirchen im Innkreis ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, im vereinbarten Leistungspreis enthalten.
9.3. Bei darüber hinausgehenden Anfahrten können zusätzliche Anfahrtskosten vereinbart und verrechnet werden. Die Höhe wird dem Kunden vor Vertragsabschluss bzw. bei der Terminvereinbarung mitgeteilt.
9.4. Ein erheblicher, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Mehraufwand wird dem Kunden nach Möglichkeit vor dessen Durchführung mitgeteilt und bedarf bei kostenpflichtigen Zusatzleistungen grundsätzlich der Zustimmung des Kunden.
10. Zahlung
10.1. Die Vergütung ist grundsätzlich nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
10.2. Folgende Zahlungsarten werden – nach Verfügbarkeit – akzeptiert: * Barzahlung, * Kartenzahlung, * Überweisung.
10.3. Bei Unternehmerkunden können abweichende Zahlungsbedingungen auf der Rechnung oder im Angebot vereinbart werden.
10.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Notwendige und zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung bzw. Einbringung können im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden.
11. Terminabsage und Stornierung
11.1. Vereinbarte Termine reservieren Arbeitszeit und gegebenenfalls Anfahrtszeit ausschließlich für den jeweiligen Kunden. Der Kunde wird daher gebeten, eine notwendige Terminverschiebung oder Absage möglichst frühzeitig mitzuteilen.
11.2. Eine kostenfreie Stornierung eines vereinbarten Termins ist grundsätzlich bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
11.3. Bei einer späteren Absage oder wenn der Kunde zum vereinbarten Termin nicht erreichbar ist bzw. die Durchführung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht möglich ist, kann – soweit rechtlich zulässig – eine angemessene Stornogebühr für die reservierte Arbeitszeit und den entstandenen Aufwand verrechnet werden. Als vereinbarte Orientierung gelten: * 50 Euro bei kürzeren Terminen bzw. geringer reservierter Arbeitszeit, * bis zu 100 Euro bei umfangreichen Aufbereitungen, längerer reservierter Arbeitszeit oder bereits angefallenem erhöhtem Dispositions- bzw. Anfahrtsaufwand. Die konkrete Stornogebühr richtet sich nach der für den Auftrag tatsächlich reservierten Arbeitszeit und dem durch die kurzfristige Absage verursachten Aufwand und darf den daraus entstandenen angemessenen Nachteil nicht überschreiten.
11.4. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
11.5. Gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern, insbesondere nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), bleiben von dieser Stornoregelung unberührt.
12. Terminverschiebung durch den Auftragnehmer
12.1. Bei Krankheit, technischen Problemen, ungeeigneter Witterung, höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, welche die fachgerechte oder sichere Durchführung der mobilen Aufbereitung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, kann der Auftragnehmer den Termin verschieben.
12.2. Der Kunde wird darüber so früh wie möglich informiert und es wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
12.3. Insbesondere bei Arbeiten, deren Ergebnis von Temperatur, Feuchtigkeit oder sonstigen Umgebungsbedingungen abhängig ist, kann eine Terminverschiebung erforderlich sein.
13. Abnahme und Beanstandungen
13.1. Der Kunde soll das Fahrzeug nach Abschluss der Arbeiten nach Möglichkeit gemeinsam mit dem Auftragnehmer besichtigen.
13.2. Erkennbare Beanstandungen sollen möglichst unmittelbar mitgeteilt werden, damit sie dokumentiert und geprüft werden können.
13.3. Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Kunden werden durch diese Bestimmung nicht eingeschränkt.
13.4. Bei berechtigten Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
14. Gewährleistung
14.1. Für die erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
14.2. Keine Gewährleistung besteht für einen bestimmten Reinigungserfolg, soweit dessen Nichterreichbarkeit auf den ursprünglichen Zustand des Fahrzeugs, dauerhafte Verfärbungen, bereits vorhandene Beschädigungen oder sonstige Umstände zurückzuführen ist, die durch eine fachgerechte Fahrzeugaufbereitung nicht beseitigt werden können.
14.3. Aussagen zur voraussichtlichen Haltbarkeit von Versiegelungen oder Pflegeprodukten stellen – sofern nicht ausdrücklich eine Garantie vereinbart wurde – Richtwerte dar. Die tatsächliche Haltbarkeit hängt unter anderem von Nutzung, Kilometerleistung, Witterung, Waschverhalten, Pflege, Abstellbedingungen und Umwelteinflüssen ab.
15. Haftung
15.1. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für von ihm schuldhaft verursachte Schäden.
15.2. Gegenüber Verbrauchern werden gesetzlich zwingende Haftungsansprüche durch diese AGB nicht eingeschränkt.
15.3. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder sonstige Fälle, in denen ein Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig ist.
15.4. Für Schäden, die auf vom Kunden verschwiegene Vorschäden, Materialfehler, nicht erkennbare Mängel, mangelhafte Reparaturen oder Bearbeitungen durch Dritte zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihn daran kein Verschulden trifft.
16. Rücktrittsrecht für Verbraucher
16.1. Soweit ein Vertrag mit einem Verbraucher als Fernabsatzvertrag oder als außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag im Sinne des FAGG zustande kommt und keine gesetzliche Ausnahme besteht, steht dem Verbraucher das gesetzliche Rücktrittsrecht zu.
16.2. Die Rücktrittsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
16.3. Der Verbraucher kann innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
16.4. Zur Ausübung des Rücktrittsrechts muss der Verbraucher den Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss informieren. Die Erklärung kann insbesondere gerichtet werden an: Autoaufbereitung Schames e.U. Tobias Schamesberger Pramerstraße 12 4753 Taiskirchen im Innkreis E-Mail: autoaufbereitung@schames.at
16.5. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt es, dass die Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird.
17. Leistungsbeginn innerhalb der Rücktrittsfrist
17.1. Wünscht ein Verbraucher ausdrücklich, dass die vereinbarte Dienstleistung bereits vor Ablauf der gesetzlichen 14-tägigen Rücktrittsfrist begonnen wird, wird der Auftragnehmer vor Leistungsbeginn das erforderliche ausdrückliche Verlangen des Verbrauchers einholen.
17.2. Der Verbraucher nimmt zur Kenntnis, dass sein Rücktrittsrecht bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlischt.
17.3. Tritt der Verbraucher nach einem wirksamen Verlangen auf vorzeitigen Leistungsbeginn vom Vertrag zurück, nachdem bereits mit der Dienstleistung begonnen wurde, ist – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – ein angemessener Betrag für die bis zum Rücktritt bereits erbrachten Leistungen zu bezahlen.
18. Unternehmerkunden
18.1. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches bzw. Konsumentenschutzgesetzes und erfolgt der Vertragsabschluss im Rahmen seines Unternehmens, gelten die besonderen Verbraucherschutzbestimmungen, insbesondere das gesetzliche Rücktrittsrecht nach dem FAGG, grundsätzlich nicht, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht.
18.2. Bei laufenden B2B-Aufträgen, Fahrzeugflotten, Autohäusern, Werkstätten oder sonstigen gewerblichen Auftraggebern können ergänzende individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
19. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers zu entnehmen.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
20.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
20.2. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
20.3. Für Verträge mit Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
21. Schlussbestimmungen
21.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
21.2. Gegenüber Verbrauchern gelten anstelle einer unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften.
21.3. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bleiben möglich und gehen diesen AGB im jeweiligen Einzelfall vor.
